FAQ

Grund- und Weiterbildung

Die Paritätische Landeskommission (PLK) fördert die berufliche Weiterbildung und bezahlt jährlich Beiträge an die ausgewählten Kursveranstalter zur direkten Verbilligung von Weiterbildungskursen/Lehrgängen.

Es werden von der Paritätischen Landeskommission (PLK) keine individuellen Kursbeiträge an Arbeitnehmende oder Arbeitgeber ausgerichtet.

Finanzielle Beiträge werden ausschliesslich über die regionalen oder kantonalen Paritätischen Kommissionen (PK) ausgerichtet. Bitte wenden Sie sich dazu an die Paritätische Kommission (PK) in Ihrem Kanton. Die Adressen finden Sie hier.

Anspruchsberechtigt sind sämtliche Arbeitnehmende aus der Elektrobranche, welche die Vollzugskosten- und Aus- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen, (d. h. EIT.swiss-Firmen, Nichtmitgliedsbetriebe die der AVE des GAV's unterstehen).