Mitgliederversammlung
Oberstes Organ der Paritätischen Landeskommission (PLK) ist die Mitgliederversammlung (PLK-Sitzung). Die Mitgliederversammlung besteht aus 16 Mitgliedern (8 Vertreter EIT.swiss, 5 Vertreter Unia und 3 Vertreter Syna) und setzt sich paritätisch zusammen. Paritätisch bedeutet, dass gleich viel Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter im PLK-Plenum vertreten sind.
Aufgaben siehe Art. 8 GAV und Anhang 1 GAV.