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Die GAV-Parteien der Schweizerischen Elektrobranche haben einen neuen GAV vereinbart. Dieser gilt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023. Der Bundesrat hat diesen GAV der Allgemeinverbindlichkeit vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2023 unterstellt.


Artikel 9.4 des Gesamtarbeitsvertrags 2020-2023 der schweizerischen Elektrobranche (GAV) sieht vor, dass sämtliche regionalen Paritätischen Kommissionen (PK) per 1. Januar 2022 von der Paritätischen Landeskommission (PLK) die vollumfänglichen Kompetenzen gemäss Weisungen der PLK zur Durchführung der Kontrollen und der Sanktionen erhalten. Da die dafür notwendigen Vorbereitungsarbeiten noch nicht abgeschlossen werden konnten, entschied die PLK-Versammlung an ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2021, die Kompetenzübertragung um ein Jahr zu verschieben.

Im Weiteren entschieden die Mitglieder der PLK-Versammlung, mögliche Vereinheitlichungen der kantonalen und regionalen Vollzugskosten sowie Aus- und Weiterbildungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2022 zu analysieren (vgl. Artikel 11.9 GAV). Über die Ergebnisse dieser Analyse werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.