a) Beiträge Arbeitnehmer:
- Vollzugskostenbeitrag von Fr. 11.-- / Monat
- Aus- und Weiterbildungsbeitrag von Fr. 10.-- / Monat
- Total Fr. 21.-- / Monat
b) Beiträge der Arbeitgeber:
- Vollzugskostenbeitrag pro Arbeitnehmer von Fr. 11.-- / Monat
- Aus- und Weiterbildungsbeitrag pro Arbeitnehmer von Fr. 10.-- / Monat
- Total pro Arbeitnehmer Fr. 21.-- / Monat
- zur Abdeckung der Kosten für den Vollzug
- für Massnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- zur Förderung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung
- um die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu pflegen und zu vertiefen
Die revidierte PLK-Jahresrechnung und das PLK-Budget werden dem SECO zur Einsicht zugestellt.
Das Inkasso der Paritätischen Landeskommission (PLK) der Schweizerischen Elektrobranche ist an die Paritätischen Kommissionen (PK) delegiert.
Die Liste der Paritätischen Kommissionen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie Art. 16 und Art. 19 GAV, sowie Anhang 1 und 2 GAV.