Frage: Warum bin ich beitragspflichtig?

Antwort: Weil Sie und Ihre Firma dem GAV bzw. der AVE der Schweizerischen Elektrobranche unterstehen. Ihre Firma führt Arbeiten aus, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen.
Ihre Firma ist auch unterstellt, wenn Sie nicht im Arbeitgeberverband Mitglied sind, da der GAV der Elektrobranche der Allgemeinverbindlichkeit untersteht.

Mehr zur Allgemeinverbindlichkeit finden Sie hier.

Frage: Für was dient der Quittungsbeleg?

Antwort: Mit dem Quittungsbeleg kann jeder organisierte Arbeitnehmer (Arbeitnehmer, welcher einer Gewerkschaft angeschlossen ist) die abgezogenen Vollzugskosten- und Aus- und Weiterbildungsbeitrag bei seiner Gewerkschaft zurückverlangen. Den Quittungsbeleg erhalten Sie bei der Paritätischen Kommission in Ihrer Region.

Frage: Ist der Vollzugskosten- und Aus- und Weiterbildungsbeitrag während der Rekrutenschule und dem Durchdienerdienst geschuldet? Andere Ausnahmen?

Antwort: Nein. Während der Rekrutenschule und dem Durchdienerdienst ist der Vollzugskosten- und Aus- und Weiterbildungsbeitrag nicht geschuldet. Dauert die Rekrutenschule bspw. vom 13. Januar 2020 - 15. Mai 2020, so ist ab Januar bis und mit Mai 2020 kein Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrag geschuldet. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass die Beiträge nur ab dem ersten vollen Kalendermonat geschuldet sind. Es gibt keine Ausnahmen von der Bezahlungspflicht des Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrags bspw. bei Krankheit, Unfall, unbezahlte Absenzen etc.

Lernende leisten keinen Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrag.