Frage: Warum bin ich beitragspflichtig?
Antwort: Weil Sie und Ihre Firma dem GAV bzw. der AVE des Schweizerischen Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes unterstehen. Ihre Firma führt Arbeiten aus, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen.
Ihre Firma ist auch unterstellt, wenn Sie nicht im Arbeitgeberverband Mitglied sind, da der GAV im Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbe der Allgemeinverbindlichkeit untersteht.
Mehr zur Allgemeinverbindlichkeit finden Sie hier.
Frage: Für was dient der Quittungsbeleg?
Antwort: Mit dem Quittungsbeleg kann jeder organisierte Arbeitnehmer (Arbeitnehmer, welcher einer Gewerkschaft angeschlossen ist) die abgezogenen Berufs- und Vollzugskostenbeiträgen bei seiner Gewerkschaft zurückverlangen. Den Quittungsbeleg erhalten Sie bei der Paritätischen Kommission in Ihrer Region.
Frage: Wer ist nicht beitragspflichtig?
Antwort: Nicht beitragspflichtig sind Arbeitnehmer, die weniger als 40% beschäftigt sind. Beachten Sie zudem Art. 3.4 GAV. Ebenfalls nicht beitragspflichtig sind Arbeitnehmende während der Rekrutenschule.